| Urnenstandort |
Gemeindekanzlei Mammern, Huebackerstrasse 30, 8265 Mammern |
| Urnen Öffnungszeiten |
Samstag: 18.00 - 19.00 Uhr Sonntag: 10.00 - 11.00 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.tg.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Der Brief muss spätestens am Samstag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
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| Kontakt |
andrea.windler@mammern.ch |
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