Die Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern erfolgt direkt beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum).

Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben.

Melden Sie sich noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit, beim für Sie zuständigen RAV.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.

Für die Anmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
  • Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (komplett ausgefüllt). Das Formular steht auf www.treffpunkt-arbeit.ch/formulare/arbeitslos zur Verfügung oder kann beim RAV angefordert werden
  • Krankenversicherungskarte (oder AHV-Ausweis)
  • Kopie des Ausländerausweises bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Kopie des letzten Arbeitsvertrages und der Kündigung
  • Bewerbungen während der Kündigungsfrist
  • Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.) auf einem USB-Stick
  • Bei Krankheit eine Kopie des Arztzeugnisses
Weitere Informationen finden Sie unter www.awa.tg.ch und www.treffpunkt-arbeit.ch

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