Gerne weisen wir Sie auf Art. 6.2 des Reglements über die Wasserversorgung hin:
Um die Wasserressourcen zu schonen, müssen private Swimmingpools, Schwimmteiche und Teiche jeweils bis spätestens Ende April gefüllt werden. Jede Befüllung über 5 m3 Wasser ist meldepflichtig.
Besten Dank für die Mithilfe!