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Kanton Thurgau hebt absolutes Feuerverbot auf

Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat das per 31. Juli 2026 beschlossene absolute Feuerverbot aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird zwar auf Stufe 4 (grosse Gefahr) reduziert, das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe bleibt aber bestehen.

In den vergangenen Tagen hat es wie erwartet geregnet. Aufgrund dieser Niederschläge hat der Fachstab Trockenheit dem Departement für Bau und Umwelt beantragt, das per 31. Juli 2026 beschlossene absolute Feuerverbot aufzuheben. Das Departement hat diesem Antrag entsprochen. Weiterhin besteht aber ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe von 50 Metern. Es gilt deshalb weiterhin ein Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Wälder. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf. Ebenso bleibt das Abbrennen von Feuerwerk nach wie vor generell verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden. Der Kanton dankt der Bevölkerung für das verantwortungsvolle Verhalten in den vergangenen Wochen und für das Verständnis, das sie gegenüber dem Feuerverbot gezeigt hat.

Auf die Pegelstände der Flüsse und Seen hatten die Regenfälle der vergangenen Tage indes kaum einen Einfluss. Weil das meiste Wasser abgeflossen ist, sind die Speicher nach wie vor kaum gefüllt und die Pegelstände tief. Auch für die Fische bedeuteten die vergangenen Tage kaum Erholung. Der Fachstab Trockenheit des Kantons Thurgau beobachtet weiterhin die Lage.
 

Wasser sparen!

Geschätzte Einwohner und Einwohnerinnen von Mammern

Die anhaltende Trockenheit führt dazu, dass sich die Quellen in unserer Gemeinde nicht erholen können. Da der Wasserverbrauch weiterhin über dem Normalverbrauch liegt, wird das Wasser knapp.

Bitte sparen Sie Wasser!

Das Bewässern von Rasen ist untersagt!

Das Waschen von Autos ist verboten!

Es dürfen keine Pools mit Waser gefüllt werden!

Die Bewässerung von Garten ist auf das absolut Notwendige zu beschränken!

Gemäss dem Reglement über die Wasserversorgung Art. 4 Abs. 3 kann das Wasser reduziert und Verbote können ausgesprochen werden. 


Wir hoffen, durch Ihren verantwortungsvollen Umgang mit dem Wasser auf weitergehende Massnahmen verzichten zu können. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. 

GEMEINDERAT MAMMERN