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Absolutes Feuerverbot sowie Feuerwerksverbot im Kanton Thurgau!

Ab sofort gilt im Freien ein absolutes Feuerverbot.

Das Verbot gilt namentlich auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.

Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 5 "sehr grosse Gefahr" erhöht.

Das bereits geltende Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet bleibt in Kraft.

Zuwiderhandlungen können mit Busse bestraft werden. 

 

Wasser sparen!

Geschätzte Einwohner und Einwohnerinnen von Mammern

Die anhaltende Trockenheit führt dazu, dass sich die Quellen in unserer Gemeinde nicht erholen können. Da der Wasserverbrauch weiterhin über dem Normalverbrauch liegt, wird das Wasser knapp.

Bitte sparen Sie Wasser!

Das Bewässern von Rasen ist untersagt!

Das Waschen von Autos ist verboten!

Es dürfen keine Pools mit Waser gefüllt werden!

Die Bewässerung von Garten ist auf das absolut Notwendige zu beschränken!

Gemäss dem Reglement über die Wasserversorgung Art. 4 Abs. 3 kann das Wasser reduziert und Verbote können ausgesprochen werden. 


Wir hoffen, durch Ihren verantwortungsvollen Umgang mit dem Wasser auf weitergehende Massnahmen verzichten zu können. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. 

GEMEINDERAT MAMMERN