Absolutes Feuerverbot sowie Feuerwerksverbot im Kanton Thurgau!
Ab sofort gilt im Freien ein absolutes Feuerverbot.
Das Verbot gilt namentlich auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.
Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 5 "sehr grosse Gefahr" erhöht.
Das bereits geltende Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet bleibt in Kraft.
Zuwiderhandlungen können mit Busse bestraft werden.