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Gerne weisen wir Sie auf Art. 6.2 des Reglements über die Wasserversorgung hin:

Um die Wasserressourcen zu schonen, müssen private Swimmingpools, Schwimmteiche und Teiche jeweils bis spätestens Ende April gefüllt werden. Jede Befüllung über 5 m3 Wasser ist meldepflichtig.

Besten Dank für die Mithilfe!