Feuerwehrpflichtig sind Frauen und Männer ab 21 Jahren (freiwillig ab 18 Jahren) bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Diese Feuerwehrpflicht kann wahlweise durch den aktiven Feuerwehrdienst oder durch die Entrichtung einer Feuerwehr-Ersatzabgabe erfüllt werden. Personen, die wegen Höhenangst oder anderen medizinischen Gründen nicht direkt in der Schadenbekämpfung eingesetzt werden können, haben die Möglichkeit, den Feuerwehrdienst als Samariter zu leisten.
Haben Sie Lust, aktiv in unserer Feuerwehr mitzumachen? Die Feuerwehr Mammern würde sich über Ihren Neueintritt sehr freuen. Wir bieten nicht nur eine gute Kameradschaft im eingespielten Team, sondern auch eine seriöse Ausbildung in allen feuerwehrtechnischen Belangen.