Steuererklärung Fristerstreckung

Brauchen Sie mehr Zeit für das Ausfüllen der Steuererklärung? Mit diesem Formular können Sie das Steueramt um Erstreckung der Eingabefrist ersuchen.

Gesuche um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung natürlicher Personen sind dem Gemeindesteueramt einzureichen, das darüber zu entscheiden hat.
Erstmals eingereichte Fristerstreckungsgesuche werden grundsätzlich, jedoch längstens bis am 30. September des Deklarationsjahres, gutgeheissen. Zusätzliche Fristerstreckungsgesuche werden in begründeten Fällen längstens bis zum 30. November des Deklarationsjahres gewährt. Arbeitsüberlastung stellt keinen Fristverlängerungsgrund dar.
Weitere Fristerstreckungsgesuche über den 30. November des Deklarationsjahres hinaus werden abgewiesen, ausser es können ausserordentliche Gründe glaubhaft gemacht werden. Die Glaubhaftmachung setzt in der Regel eine substanziierte Sachdarstellung voraus; allgemeine Hinweise wie starke berufliche Inanspruchnahme des Vertreters oder fehlende Unterlagen reichen nicht aus.

STP StP 155 Nr. 2

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein.

Verfahren

Das Steueramt registriert die gewünschte Frist. Ohne Rückmeldung des Steueramtes gilt die angegebe Frist als genehmigt. Anderfalls werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.