Benützung von Räumlichkeiten im Schulhaus

Bemerkung

Allgemeine Bestimmungen:
a) Der Gesuchsteller muss mindestens 48 Stunden vor dem Anlass mit dem Hauswart, Nicola Mülhaupt, 076 218 83 96, Kontakt auf nehmen.
b) Das ganze Schulhaus ist rauchfrei.
c) Die verantwortlichen Leiter/innen öffnen das Schulhaus als erste und schliessen es nach einem Kontrollgang (Materialkontrolle und Lichter gelöscht in Duschen, Garderoben, WC, Geräteräumen, etc.) als letzte.
d) Bei allen Veranstaltungen erfolgt die Grobreinigung durch den Mieter. Die Schlussreinigung erfolgt durch den Hauswart.
e) Beschädigungen an Einrichtungen und Material sind unverzüglich dem Hauswart zu melden. Die Behebung der Schäden wird dem Gesuchsteller verrechnet.
f) Im Schulhaus befindet sich kein öffentliches Telefon. Es liegt in der Verantwortung des
Mieters, die Verbindung per Mobiltelefon sicherzustellen.
g) Der Zugang zu anderen als den gemieteten Räumen des Schulhauses, insbesondere
des Lehrerzimmers, ist strikt untersagt. (Ausnahmen müssen bewilligt werden).
h) Versicherung ist Sache des Mieters. Die Primarschule Mammern lehnt jegliche Haftung für Personen und Sachschäden ab, die den Benutzern oder Zuschauern erwachsen können. Weiter haftet der Mieter für Schäden, die am Gebäude oder der Einrichtung entstehen.
Bei wöchentlicher Nutzung:
i) Die Politische Gemeinde Mammern kann die Räume jederzeit für eigene einmalige Anlässe selber beanspruchen. Wenn möglich, werden dem Mieter die Räumlichkeiten an einem anderen Tag zur Verfügung gestellt. Die Benutzung durch die Politische Gemeinde wird dem Mieter möglichst frühzeitig mitgeteilt. Trotzdem muss der Mieter auch kurzfristige Ankündigungen akzeptieren.
j) Es gilt für beide Parteien eine Kündigungsfrist von einem Monat.


Der Gesuchsteller bestätigt die allgemeinen Bestimmungen für die Benutzung von Räumlichkeiten des Primarschulhauses gelesen zu haben und dass er damit einverstanden ist.

Online-Formular

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