Das Bootsstationierungsreglement gilt für die Benützung sämtlicher von der Politischen Gemeinde Mammern betriebenen Anlagen am See (vom Kanton zugeteilte Bojenfelder, gemeindeeigene Anlagen beim Landungssteg und alle weiteren öffentlichen Seezugänge/Schlipfe). Im Weiteren sind die Vorschriften der Bodensee-Schiffahrtsverordnung uneingeschränkt zu befolgen.

Informationen

Datum
14. Februar 2023
Herausgeber/-in
Politische Gemeinde Mammern
Autor/-in
Politische Gemeinde Mammern

Dokumente

Name
Reglement_ueber_die_Bootsstationierung.pdf (PDF, 245.64 kB) Download 0 Reglement_ueber_die_Bootsstationierung.pdf

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