Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Im Kanton Thurgau wurden fünf interdisziplinär zusammengesetzte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) eingerichtet, nämlich in Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Sirnach (KESB Münchwilen) und Weinfelden. Sie sind für zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Vormundschaft, Beistandschaft, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut, Adoption, Erwachsenenschutz und Ähnliches mehr zuständig.

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Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Schönenhofstrasse 19
8502 Frauenfeld 

Tel. 058 345 73 00
Fax 058 345 73 01
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