Gültige briefliche Stimmabgabe
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Die nächste eidgenössische Volksabstimmung findet am Sonntag, 9. Februar 2025 statt. Sie erhalten das Abstimmungsmaterial in den nächsten Tagen
Da immer wieder ungültige briefliche Stimmabgaben eingereicht werden, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
Ihre Stimmabgabe ist nur gültig wenn
- der Stimmausweis unterschrieben ist
- die Stimm- und Wahlzettel im amtlichen, grauen Stimmzettelcouvert (zugeklebt) sind
- nur ein Stimmausweis und Stimmzettelcouvert im gleichen Couvert eingereicht werden
- der Stimmausweis nicht im grauen Stimmzettelcouvert ist
Vielen Dank für die Beachtung!