Teilrevision Kantonaler Richtplan 2024/2025 und Änderung Planungs- und Baugesetz (RBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1)
Gemeinde: Mammern
Die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 erfordert auch eine Änderung des Pla-nungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1). Die Ergebnisse liegen zur Vernehmlassung vor und werden öffentlich bekannt gemacht:
- Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2024/2025 (Entwurf März 2025)
- Entwurf für eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1)
Zwischen der Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 und den beiden Gesetzesan-passungen besteht ein enger Sachzusammenhang. Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgeset-zes über die Raumplanung (RPG; SR 700) und § 28 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wird der Richtplanentwurf (Stand: März 2025) öffentlich bekannt gemacht. Parallel dazu wird der Entwurf mit den beiden Gesetzesanpassungen in die verwaltungsexterne Ver-nehmlassung gegeben.
Auflageort: Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld
Dauer der Auflage: 12. Mai bis 6. September 2025
Zeiten: Montag bis Freitag, 07:45 bis 11:45 und 13:15 bis 17:00 Uhr
Die beiden Entwurfsvorlagen können auch im Internet eingesehen werden:
https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/teilrevision-kantonaler-richtplan-2024-2025
https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/revision-pbg-und-strwg
Die Vernehmlassungsverfahren werden mit dem Online-Tool "e-Vernehmlassungen"
durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teil-nahme am Mitwirkungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls im Inter-net (vgl. oben).
Alle sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zu den beiden Entwurfsvorlagen zu äus-sern.
Bitte benützen Sie für Ihre Stellungnahmen das Online Tool "e-Vernehmlassungen".
Stellungnahmen, die nicht im Online Tool "e-Vernehmlassungen" erfasst werden, sind zu rich-ten an: Kanton Thurgau, Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld.
Mammern, den 12. Mai 2025 Die Gemeindebehörde