Absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet
Das Departement für Bau und Umwelt teilt mit:
Absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet erlassen - Bestehendes Feuerverbot im Wald bleibt in Kraft
Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit im Kanton Thurgau erlässt das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet. Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das bereits seit dem 8. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt davon unberührt und gilt weiterhin.
Die Trockenheit spitzt sich im Kanton Thurgau durch den ausbleibenden Niederschlag weiter zu, was zu ausgetrockneten Bächen und ersten Fischsterben führt. Aufgrund anhaltender Hitze und akuter Brandgefahr auf Wiesen und in Wäldern bleibt die Situation kritisch. Auch der prognostizierte Regen bringt keine Entschärfung der Lage. Angesichts dieser extremen Gefahrenlage gilt für das gesamte Kantonsgebiet ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot. Im Zentrum steht dabei der Schutz von Mensch, Tier und Natur. Ausgenommen von dieser Regelung sind einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke.
Seit dem 8. Juli 2026 ist auch ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe in Kraft. Das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Waldränder bleibt weiterhin untersagt. Die Waldbrandgefahr befindet sich unverändert auf der Stufe 4, «grosse Gefahr». Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werden mit Bussen bestraft.